Was ist Datenschutz?
Der Datenschutz ist für uns alle ein Grundrecht und beruht auf:
Artikel 1 Absatz 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 2 Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Das Grundgesetz gewährleistet insoweit die Befugnis jedes Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Am 27.Januar 1977 wurde dann das Bundesdatenschutzgesetz BDSG verabschiedet. Die Europäische Datenschutzgrundverordnung DSGVO vereinheitlicht den Datenschutz in ganz Europa und gilt für alle Mitgliedsstaaten seit dem 25. Mai 2018. Für Sie und Ihr Unternehmen bedeutete die DSGVO, dass Einiges an Ihren internen Prozessen angepasst werden muss.
Sie als Verantwortlicher und Ihre Mitarbeiter müssen beim Datenschutz nach ständig und regelmässig auf dem Laufenden gehalten werden, um auch beschlossene Neuerungen schnell umsetzen zu können. Hierbei unterstütze und berate ich Sie und Ihr Unternehmen als externe Datenschutzbeauftragte kompetent, vertrauensvoll und zuverlässig.
Schützen Sie sich vor empfindlichen Strafen bei Datenschutzverstößen und Vereinbaren Sie einen Termin mit mir!
Ich freue mich auf Sie und bin gerne für Sie da!